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   OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93   

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https://dejure.org/1997,3920
OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93 (https://dejure.org/1997,3920)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.1997 - 24 U 804/93 (https://dejure.org/1997,3920)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 24 U 804/93 (https://dejure.org/1997,3920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Unterlassene Korrektur des Hodenhochstands bei Leistenbruchoperation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847
    Arzthaftung nach unterlassener Korrektur eines Hodenhochstandes bei Leistenbruchoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistenbruchoperation; Säugling; Hodenhochstand; Behandlungsfehler; Haftung; Zeugungsunfähigkeit; Zweitschädiger

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 1 O 1973/91
  • OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 600
  • VersR 1997, 577
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    Die Grenze wird in aller Regel erst überschritten, wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, daß der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muß (BGH NJW 1989, 767 ).

    Es lag damit keinesfalls ein so schwerwiegender Fehler des nachbehandelnden Arztes vor, daß der bestehende Kausalzusammenhang dem Beklagten zu 3 nicht mehr zugerechnet werden dürfte (BGH NJW 1989, 767 ).

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93

    Verantwortlichkeit eines in der Weiterbildung zum Gynäkologen stehenden Arztes

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    c) Es ist im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt, dem Beklagten zu 2 wegen eines Übernahmeverschuldens nach den für eine Anfängeroperation entwickelten Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden, daß die für die Teilatrophie des rechten Hodens ursächliche operationsbedingte Durchblutungsstörung nicht auf seiner mangelnden Qualifikation beruhe (BGH NJW 1993, 2989 ; NJW 1994, 3008 ).

    Es kommt darauf an, ob er sich unter den besonderen Umständen des Falles darauf verlassen durfte, daß die vorgesehene Behandlung ihn nicht überfordere (BGH NJW 1994, 3008 ).

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist zu berücksichtigen, daß auch naheliegende künftige Auswirkungen der durch ein Verschulden der Beklagten herbeigeführten Schädigungen abzugelten sind (BGH NJW 1988, 2300 ; NJW 1995, 1614 ).
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    Nach feststehender Rechtsprechung sind dem Schädiger auch solche schädigenden Auswirkungen der Verletzungshandlung zuzurechnen, die sich erst deshalb ergeben haben, weil der Betroffene bereits eine Krankheitsanlage oder einen Körperschaden hatte (BGH NJW 1992, 3298 ).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 288/87

    Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt;

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    Aber auch bei der zweitgenannten Alternative durfte der den Kläger einliefernde Vater als ermächtigt angesehen werden, für den abwesenden Ehepartner die erforderliche Einwilligung nach Beratung durch den Arzt mitzuerteilen (vgl. BGH NJW 1988, 2946 ; daß der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung, auf die sich der Kläger beruft, zu einem anderen Ergebnis gelangt war, beruhte auf Besonderheiten, die im Streitfall nicht vorliegen: es wurde eine größere Operation mit Hilfe der Herz-Lungen-Maschine, die beide Elternteile zunächst erst in einigen Jahren vornehmen lassen wollten, nach einseitiger Zustimmung der Mutter sofort vorgenommen).
  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    Zum anderen führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine unzureichende fachliche Qualifikation des Operateurs nicht zu einer Haftung wegen mangelnder Aufklärung, sondern ist unter dem bereits angesprochenen Gesichtspunkt eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu würdigen (vgl. BGH NJW 1984, 655; Steffen: Neue Entwicklungslinien der BGH - Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht 6. Aufl. S. 146).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    An den dem Arzt obliegenden Beweis der ordnungsmäßigen Aufklärung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH NJW 1985, 1399).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    Diese Beweiserleichterung hilft dem Patienten jedoch zunächst nur insoweit, als sie die Vermutung begründet, daß eine nicht dokumentierte Maßnahme vom Arzt auch nicht getroffen worden ist (BGH NJW 1988, 2949 ).
  • BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92

    Intubationsnarkose durch Assistentarzt

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    c) Es ist im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt, dem Beklagten zu 2 wegen eines Übernahmeverschuldens nach den für eine Anfängeroperation entwickelten Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden, daß die für die Teilatrophie des rechten Hodens ursächliche operationsbedingte Durchblutungsstörung nicht auf seiner mangelnden Qualifikation beruhe (BGH NJW 1993, 2989 ; NJW 1994, 3008 ).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

    Auszug aus OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
    Auch wenn sich ein Arzt an die Einzelheiten des Aufklärungsgesprächs nicht mehr erinnern kann, kann es für die richterliche Überzeugungsbildung ausreichen, wenn der Arzt angibt, welche Hinweise er bei einem bestimmten Operationsvorhaben im allgemeinen gibt (vgl. BGH NJW 1994, 3009 ).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88

    Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation

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